Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Bedingungen für unsere Dienste und Leistungen
Stand: August 2023
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WindKraft Deutschland GmbH, Windenergie Straße 42, 10115 Berlin (nachfolgend "WindKraft Deutschland") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als WindKraft Deutschland ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von WindKraft Deutschland maßgebend.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung von Waren im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere im Bereich der Windenergie, gemäß der im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikation.
2.2 WindKraft Deutschland erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von WindKraft Deutschland sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3.2 Die Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist WindKraft Deutschland berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
3.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung an den Auftraggeber erklärt werden.
4. Leistungsumfang und -änderungen
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung von WindKraft Deutschland. Leistungsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
4.2 WindKraft Deutschland ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von WindKraft Deutschland für den Auftraggeber zumutbar ist.
4.3 Wünscht der Auftraggeber Änderungen der vereinbarten Leistung, so hat er dies WindKraft Deutschland schriftlich mitzuteilen. WindKraft Deutschland wird den Änderungswunsch innerhalb einer angemessenen Frist prüfen und dem Auftraggeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Bis zur Annahme des Angebots durch den Auftraggeber führt WindKraft Deutschland die Leistungen ohne Berücksichtigung des Änderungswunsches durch.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, WindKraft Deutschland bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen und insbesondere alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
5.3 Soweit für die Durchführung des Vertrages erforderlich, wird der Auftraggeber WindKraft Deutschland den Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Anlagen ermöglichen.
5.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist WindKraft Deutschland nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.
6. Fristen und Termine
6.1 Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von WindKraft Deutschland schriftlich bestätigt worden sind.
6.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs von WindKraft Deutschland liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.
6.3 Kommt WindKraft Deutschland in Verzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzugs sind ausgeschlossen, soweit WindKraft Deutschland nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
7. Abnahme
7.1 Soweit eine Abnahme der Leistungen vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Leistungen von WindKraft Deutschland nach deren Fertigstellung abzunehmen.
7.2 Die Abnahme der Leistungen erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.3 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer von WindKraft Deutschland gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von WindKraft Deutschland innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
8.3 WindKraft Deutschland ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
8.4 Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen von WindKraft Deutschland 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist WindKraft Deutschland berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.5 WindKraft Deutschland ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von WindKraft Deutschland durch den Auftraggeber gefährdet wird.
9. Gewährleistung
9.1 Bei Sach- und Rechtsmängeln der Lieferungen oder Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist WindKraft Deutschland hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
9.3 Bei Mängeln ist WindKraft Deutschland zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von WindKraft Deutschland durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Erbringung einer mangelfreien Leistung.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder hat WindKraft Deutschland sie nach § 439 Abs. 4 BGB verweigert, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn (a) ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder (b) eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen wurde. Diese Beschränkung gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
10. Haftung
10.1 WindKraft Deutschland haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von WindKraft Deutschland oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Im Übrigen ist die Haftung von WindKraft Deutschland für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von WindKraft Deutschland übernommenen Garantie etwas anderes ergibt.
10.3 WindKraft Deutschland haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf.
10.4 Eine weitergehende Haftung von WindKraft Deutschland besteht nicht.
10.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von WindKraft Deutschland.
11. Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
11.2 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die der anderen Partei bereits vorher ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt waren oder die unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erworben wurden oder die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies von der betreffenden Partei zu vertreten ist.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.
12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.